Teilnahmebedingungen

 

1. Die Teilnahme ist möglich, wenn das:
  • Projekt von einem Unternehmen, einer Agentur, einem Designbüro oder einer Designerin oder einem Designer mit Sitz im Land Brandenburg erarbeitet wurde, und/oder das
  • Projekt im Auftrag eines Unternehmens mit Sitz im Land Brandenburg von einem Unternehmen, einer Agentur, einem Designbüro, einer Designerin oder Designer außerhalb des Landes Brandenburg erarbeitet wurde, und/oder das
  • Projekt von Unternehmen, einer Agentur, einem Designbüro, einer Designerin oder einem Designer mit Sitz im Land Brandenburg für ein Unternehmen außerhalb Brandenburgs erarbeitet wurde.

 

Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich bei Einreichung der geforderten Unterlagen in der Zeit vom 19. Juni bis 10. September 2023.   2. Eingereicht werden können Produkte, Projekte, Arbeiten und Erzeugnisse in folgenden Wettbewerbskategorien:

 

Industriedesign/Produktdesign handwerklich und/oder industriell gefertigte, serielle Produkte, Messe- und Ausstellungsdesign

 

Kommunikationsdesign Strategische und funktionale, visuelle Arbeiten und Animationen

 

Digital Design Digitale Produkte, Systeme und Dienstleistungen

 

Young Professionals Young Professionals können in jeder der genannten Kategorien Konzepte, Entwürfe und Prototypen einreichen

 

Die Jury behält sich vor, Einreichungen für eine bestimmte Kategorie aufgrund ihrer Beschreibung/Spezifikation/Ausprägung einer der anderen o.g., eher zutreffenden Wettbewerbskategorien zuzuordnen.

 

3. Die eingereichten Beiträge müssen bereits veröffentlicht worden oder im Markt zu finden sein. In jedem Falle muss der Marktzugang zwischen dem 01.09.2021 und dem 01.09.2023 liegen. Als einzureichende Nachweise gelten Veröffentlichungen und/oder Unterlagen zur seriellen Produktion.

 

Ausnahme: In der Kategorie Young Professionals ist die Einreichung von Konzepten, Entwürfen und Prototypen möglich.

 

4. Für die Kategorie YOUNG PROFESSIONALS sind Teilnehmer/-innen zugelassen, die ihren berufsqualifizierenden Abschluss innerhalb der vergangenen drei Jahre erlangten. Stichtag ist der 30. Juni 2020. Als einzureichende juristische Nachweise gelten Zeugnisse, HRG-Auszug, Gewerbeanmeldung, Architektenrolle.

 

5. Die Einreichung für den Designpreis Brandenburg ist ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular auf der Webseite des Designpreis Brandenburg designpreis-brandenburg.de unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Bewerbungsformulare/-dokumente und Upload-Funktion möglich. Die Einreichung ist kostenfrei. Die Jury behält sich vor, bei Bedarf Muster anzufordern bzw. einzusehen. Anfallende Verpackungs- und Versandkosten trägt die/der Teilnehmer/in.

 

6. Jede/r Teilnehmende kann mehrere Beiträge einreichen – maximal jedoch sechs. Pro eingereichtem Wettbewerbsbeitrag muss ein Online-Anmeldeformular ausgefüllt werden.

 

7. Bewertungskriterien Ausschlaggebend für die Prämierung der eingereichten Beiträge sind herausragende Merkmale in den Aspekten Zukunftsfähigkeit, Gestaltungsqualität, Innovationsgehalt, Gebrauchswert, Funktionalität, technische und formale Eigenständigkeit, Realisierbarkeit, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Kommunikationsleistung und emotionaler und symbolischer Gehalt.

 

8. Der Designpreis Brandenburg 2023 ist mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 25.000 Euro dotiert.

 

9. Jede/r Teilnehmende ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen. Außerdem wird der Veröffentlichung seiner Angaben im Rahmen des Designpreises Brandenburg 2023 zugestimmt. Zu den Angaben gehört auch das Einreichen des angeforderten Text- und Bildmaterials. Alle Textangaben müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Teilnehmenden versichern, dass mit der Einreichung und Veröffentlichung der Einreichung in Präsentationen, Ausstellungen und/oder anderen Medien keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Teilnehmenden stellen den Veranstalter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

 

10. Jede/r Teilnehmende verpflichtet sich, von der Jury ggf. angeforderten Muster/Prototypen/Erzeugnisse der Jurysitzung auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Die eingereichten Muster/Prototypen/Erzeugnisse müssen termingerecht angeliefert und eigenständig auf- bzw. abgebaut werden. Bei der Ausstellung für die Jurysitzungen sind die Muster/Prototypen/Erzeugnisse nicht versichert. Die Einreichenden müssen, soweit gewünscht, selbst für die Versicherung sorgen. Die Anlieferadresse wird mit der Musteranforderung bekanntgegeben.

 

11. Nur vollständig und fristgerecht ausgefüllte Online-Formulare werden zum Wettbewerb zugelassen. Es gelten die auf der Webseite des Designpreis Brandenburg designpreis-brandenburg.de veröffentlichten Fristen und Termine.

 

Es gelten die Regelungen der im Mai 2018 in Kraft getretenen DSGVO.